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(Entwässerungssatzung -EWS-)

Die Entwässerungssatzung der Stadt Würzburg wurde in der Stadtratssitzung am 15.12.2016 verabschiedet. In Kraft getreten ist die Satzung zum 01.01.2017.

Mit Bekanntmachung vom 06. März 2012 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern eine neue Musterentwässerungssatzung (Muster-EWS) veröffentlicht. Dies war nötig, da die alte Muster-EWS vom 31.05.1988, zuletzt geändert am 14.01.1991, mit geltendem Recht nicht mehr übereinstimmte. Die seitdem verzeichneten Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Vollzug gaben Anlass zu umfassender Überarbeitung. Die Änderungen der Rechtsgrundlagen kamen insbesondere aus der Gemeindeordnung (GO), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) und der Abfallklärschlammverordnung (AbfKlärV). Der Text der Mustersatzung wurde an zahlreichen Stellen auch sprachlich und redaktionell überarbeitet. 

Die Änderungen, die sich aus der Musters-EWS ergeben, wurden in die geltende „Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Würzburg (Entwässerungssatzung – EWS)“ in der Fassung vom 04. Dezember 1996, zuletzt geändert am 20. November 2009, eingearbeitet. Das war nötig und sinnvoll, da viele der Neuerungen dem aktiven Umweltschutz dienen. 

An einigen Stellen wurde der jetzige Satzungsentwurf um Passagen erweitert, die sich im Vollzug seit der letzten Satzungsänderung als unzureichend erwiesen haben. Die Änderungen beziehen sich auf das Zusammenwirken mit der kommenden Fäkalschlammentsorgungssatzung (FES) (§ 1) und die stark zunehmende Fokussierung auf eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung und Abwasservermeidung (§ 4). 

Die Ergänzungen zu den Baugrundsätzen (§ 9 Abs. 3) und Einleitungsbedingungen (§ 15) waren durch geänderte Anforderungen bei der Abwasservorbehandlung sowie der Abwasserableitung und -reinigung erforderlich. 

Bei den Regelungen für Abscheider (§ 16) wurden, zur Klarstellung, Passagen aus den einschlägigen technischen Regelwerken ergänzt. 

Die Grenzwerte und Einleitungsbedingungen in Anlage 1 zur Entwässerungssatzung richten sich nach den Vorgaben der DWA und dem Stand der Technik. 

Da der Umweltschutz in unserer Gesellschaft einen immer höheren Stellenwert einnimmt, kommt dieser Gedanke auch in der eingearbeiteten Muster-EWS deutlich zur Geltung. Die neue Satzung soll allen Parteien, unter Berücksichtigung geltenden Rechts, die bestmögliche Sicherheit geben und den Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Benutzer der Entwässerungseinrichtung wahren.

Download: Entwässerungssatzung als PDF