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Hier eine Auflistung der Stoffe, die nicht in die Toilette bzw. den Ausguss und somit in die Kanalisation gelangen dürfen, sondern an anderer Stelle beseitigt werden müssen.

Abfälle und Reststoffe

Warum nicht?

Wohin dann?

Speisereste (gekocht oder roh), Kaffeesatz

weil sie zu Verstopfungen führen und auch Ratten anlocken

in die Restmülltonne oder in den Kompost

Slipeinlagen, Binden, Kondome, Windeln, Ohrreinigungsstäbchen, Tampons, Haare

weil die Rohrleitungen verstopfen

in die Restmülltonne

Zigarettenkippen, Asche

weil die Abwasserreinigung behindert wird

in die Restmülltonne

Rasierklingen

weil unsere Mitarbeiter im Kanalbetrieb durch die scharfen Rasierklingen gefährdet werden

in die Restmülltonne

Glas

weil die Rohre verstopfen, die Abwasserreinigung behindert wird und auch unsere Mitarbeiter gefährdet werden

in den Altglascontainer

Katzenstreu

weil die Rohrleitungen verstopfen und die Abwasserreinigung behindert wird

in die Restmülltonne

Brat- und Frittierfett

weil es sich in den Rohren ablagert, zu Verstopfungen führt und nur unter großem Aufwand aus dem Abwasser entfernt werden kann

nach dem Abkühlen in einem geschlossenen Gefäß in die Restmülltonne

Abflussreiniger, WC-Reiniger, Chlor-Reiniger, WC Steine, Wasserkastenzusätze

weil sie das Abwasser vergiften

zur Annahmestelle von Sondermüll

Medikamente, Desinfektionsmittel

weil sie das Abwasser vergiften und nur schwer aus dem Wasser zu filtern sind

zurück in die Apotheke oder zur Annahmestellen von Sondermüll des

Farben, Lacke, Verdünner, Pinselreiniger, Nagellackentferner, Kosmetikreste

weil sie das Abwasser vergiften

zur Annahmestelle von Sondermüll

Säuren, Laugen, Pflanzenschutzmittel, Insektenvernichter, Holzschutzmittel, Abbeize

weil sie das Abwasser vergiften

zur Annahmestelle von Sondermüll

Altöl

weil bereits 1 Liter Mineralöl 1 Million Liter Trinkwasser ungenießbar machen kann

der Handel ist seit fast 20 Jahren gesetzlich zur Rücknahme von Altöl verpflichtet. Nutzen Sie diese Möglichkeit!