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Der Zustand der Kanalisation in Würzburg ist im öffentlichen Bereich durchweg gut untersucht und bekannt. Die öffentliche Kanalisation umfasst eine Gesamtlänge von mehr als 500 km. In den letzten Jahrzehnten wurden vom der Stadt Würzburg große Anstrengungen unternommen, um die öffentlichen Abwasseranlagen in einen ordnungsgemäßen Zustand zu überführen und diesen zu erhalten. Für den Bereich der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Länge nach Schätzungen circa das Doppelte der öffentlichen Kanalisation ausmachen, ist der Kenntnisstand über den Zustand derzeit noch sehr gering.

Wie jedes andere Bauwerk unterliegt auch ein Abwasserkanal einem natürlichen Alterungsprozess. In bestimmten Zeitabständen ist es deshalb notwendig, den Zustand des Kanals überprüfen zu lassen. Undichte Abwasserleitungen haben negative Auswirkungen auf die Umwelt. Durch austretendes Abwasser werden Boden und Grundwasser verunreinigt. Durch eindringendes Grundwasser werden Kanäle und Klärwerk unnötig belastet und die Abwasserreinigung behindert.

Seit einigen Jahren fordern die einschlägigen technischen Regelwerke ebenfalls eine wiederkehrende Überprüfung der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen.

Rechtliche Grundlage für die Überprüfungspflicht von privaten Abwasseranlagen ist die Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Würzburg in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Überprüfung ist vom Grundstückseigentümer zu veranlassen.

Welche Kanäle müssen überprüft werden?

Alle Teile der Grundstücksentwässerungsanlage (somit auch Schachtbauwerke und Abscheideranlagen) mit Anschluss an die öffentliche Kanalisation, die im Erdreich oder unter Gebäuden verlegt sind, müssen überprüft werden.

Gleiches gilt für die Hausanschlusskanäle auf privatem Grund.

Eine Überprüfungspflicht gilt auch für gemeinschaftliche Kanäle (z.B. bei Garagenhofanlagen, Reihenhäusern). Über die vom Einzelnen zu tragenden Kostenanteile müssen sich die Grundstückseigentümer untereinander auf privatrechtlicher Basis einigen.

Eine Überprüfung ist nicht erforderlich bei Abwasserleitungen der Hausinstallation, die innerhalb von Gebäuden liegen (Anschlussleitungen von Sanitärgegenständen, Fallrohre, sichtbare Sammelleitungen)

Aus wirtschaftlichen Gründen kann es sinnvoll sein, wenn sich mehrere Grundstückseigentümer zusammenschließen und die Prüfung gemeinsam beauftragen.

Wie wird die Überprüfung durchgeführt?

Nach einer Vorreinigung durch Hochdruckspülung erfolgt die Überprüfung der Kanäle mittels Kamerabefahrung. Für die Schächte ist eine Sichtprüfung ausreichend. Ausgangspunkt der Inspektion ist in der Regel ein im Grundstück vorhandener Revisionsschacht. Es ist empfehlenswert, vorab die Lage der Kontrollschächte und der Reinigungsöffnungen im Gebäude zu ermitteln und zugänglich zu machen.

Eine Druckprüfung (Wasserstandsfüllung) ist grundsätzlich nicht erforderlich, lediglich wenn eine Kamerabefahrung nicht durchführbar ist oder kein eindeutiges Prüfergebnis liefert, bzw. als nicht ausreichend zur Feststellung der Dichtheit angesehen wird, muss eine solche durchgeführt werden.

Im Einzelfall kann es notwendig werden, dass Reinigungsöffnungen oder ein Revisionsschacht nachgerüstet werden müssen, um die Prüfung durchführen zu können. Bitte beachten Sie, dass bei wesentlichen Änderungen an der Abwasseranlage (z.B. Leitungsumlegungen, Einbau eines Revisionsschachtes etc.) rechtzeitig vor Baubeginn eine entwässerungstechnische Genehmigung beim Entwässerungsbetrieb der Stadt Würzburg einzuholen ist.

Wer führt die Überprüfung durch?

Mit der Untersuchung sind fachkundige Firmen zu beauftragen. Die Firmen sollten:

  • Entweder im Besitz des „Gütezeichens Kanalbau“ der Gruppe „I“ (Inspektion) sein,
  • oder im Besitz des „Gütezeichens Grundstücksentwässerung der Gruppe „G“ sein,
  • oder dem „Verband deutscher Rohr- und Kanaltechnikunternehmen“ (VDRK) angehören und mit den Gütesiegeln „RR“ (Rohrreinigung) und „I“ (Inspektion) zertifiziert sein,
  • oder ein DWA-Ki-Zertifikat (Kanalinspektionszertifikat der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall) besitzen.

Entsprechende Fachbetriebe haben wir hier gelistet.

Vorsicht: Lassen Sie sich nicht auf Haustürgeschäfte ein, sondern fordern Sie immer ein schriftliches Angebot von seriösen Fachfirmen an.

Was ist zu tun, wenn Schäden festgestellt wurden?

Wurden bei der Überprüfung Schäden (Verwurzelungen, Risse, Scherben etc.) festgestellt, so sind diese zeitnah zu sanieren.

Anhand der Videobefahrung kann Ihnen dann die Fachfirma nachhaltige Sanierungsmethoden empfehlen. Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von Sanierungsmöglichkeiten, bei denen die Dichtheit des Kanals wieder hergestellt werden kann, ohne Oberflächen oder den Kellerfußboden aufbrechen zu müssen. Ein weiterer Vorteil dieser grabenlosen Verfahren (z.B. Inlinerverfahren) besteht im geringen Zeitaufwand.

Bei älteren Kanälen mit umfangreichen Schäden, z.B. unter der Bodenplatte, sollte man aber auch Überlegungen wie Leitungsstilllegungen, sichtbare Neuverlegung von Teilstrecken in Kellerräumen, aber auch in offener Bauweise im Außenbereich nicht außer Acht lassen. Die Genehmigungspflicht ist hierbei im Einzelfall beim Entwässerungsbetrieb der Stadt Würzburg, Abteilung Grundstücksentwässerung, zu erfragen.

Grundsätzlich gilt:

Informieren Sie sich ausführlich und vergleichen Sie mehrere Angebote. Es gibt oft unterschiedliche Sanierungskonzepte für Ihren speziellen Schadensfall. Der Entwässerungsbetrieb der Stadt Würzburg, Abteilung Grundstücksentwässerung, steht Ihnen für technische Beratung jederzeit zur Verfügung.

Wurde die Sanierung beendet, muss der Kanal mittels Dichtheitsprüfung auf Dichtheit überprüft werden (Abnahmeprüfung).

Was ist nach Abschluss der Überprüfung zu tun?

Nach einer Sanierung ist die Abnahmeprüfung – Protokoll und Entwässerungsplan – dem Entwässerungsbetrieb unaufgefordert vorzulegen.
Wenn die Entwässerungsanlage schadensfrei war, bewahren sie bitte die von der Fachfirma angefertigten Prüfunterlagen sorgfältig bei sich auf. Bei nicht mehr vorhandenen Nachweisen muss die Prüfung wiederholt werden.

Diese sind:

  • Prüfprotokoll
  • Entwässerungsplan, auf dem die untersuchten Leitungen markiert wurden
  • Videomitschnitt der Befahrung in digitaler Form (CD, DVD, USB-Stick)
  • Befahrungsprotokoll (Haltungsgrafik)

Zur Vorlage der Unterlagen bei der Behörde werden wir Sie zu einem späteren Zeitpunkt mit einem separaten Anschreiben auffordern.

Welche Überprüfungsfristen gelten?

Eine Dichtheitsprüfung (Druckprüfung), die beim Neubau der Grundstücksentwässerungsanlage durchgeführt wurde, zählt als erstmalige Überprüfung. Dies ist bei Neubauten ab dem Jahr 1992 der Fall. Wurde die Grundstücksentwässerungsanlage beim Bau nicht überprüft, so ist eine Überprüfung mit eventueller Sanierung unverzüglich nachzuholen.

Die Überprüfungsfristen sind abhängig von der Art des abgeleiteten Abwassers und der Lage des Grundstücks. Grundsätzlich sind alle privaten Kanäle bei Inbetriebnahme und wiederkehrend im Abstand von 20 Jahren auf Mängelfreiheit und Dichtheit überprüfen zu lassen.